Zurück

Coronavirus: Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie

Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt. Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten. Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen Omikron-Virusvariante. Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Dies hat auch Folgen für die Höhere Berufsbildung.

Die Infektionen nehmen seit einigen Wochen stark zu. Neben lokalen Ausbrüchen hauptsächlich in Schulen sowie in Alters- und Pflegeheimen breitet sich das Virus auch wieder in der breiten Bevölkerung aus. In den letzten Wochen ist auch die Zahl der schweren Erkrankungen und damit der Druck auf den Intensivstationen wieder stark gestiegen. Bei Geimpften und Genesenen ist der Verlauf der Infektion in der Regel milde. Der Bundesrat beurteilt die Situation derzeit als sehr kritisch. Das Auftreten der Omikron-Variante stellt zudem neue Anforderungen an die Pandemiebekämpfung. Die Variante wurde am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft. Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist möglich, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun sind. Unklar ist auch, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen schützt und wie gefährlich die neue Variante ist.

Ausweitung der Zertifikatspflicht und Maskenpflicht
Das Zertifikat belegt, dass jemand geimpft, genesen oder negativ getestet ist (3G). Es reduziert das Übertragungsrisiko stark. Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.Erfahrungen zeigen, dass das Risiko einer Ansteckung im privaten Rahmen beträchtlich ist. Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen gilt künftig ab 11 Personen die dringliche Empfehlung, das Zertifikat einzusetzen. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Bevölkerung im privaten Bereich, insbesondere an Familienanlässen, besonders vorsichtig ist. Die Maske hat sich als einfaches und kostengünstiges Mittel bewährt, um die Übertragung des Virus zu verhindern. Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt - ausser bei privaten Treffen.

Berufsbildung
Das neue Coronavirus wirkt sich stark auf die Berufsbildung aus und führt zu zahlreichen Vollzugsfragen. Die Verbundpartner der Berufsbildung (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) haben sich unter Federführung des Steuergremiums «Berufsbildung 2030» auf ein gemeinsames, nationales Vorgehen mit Hauptfokus auf die berufliche Grundbildung geeinigt. Das Steuergremium informiert die Akteure der Berufsbildung fortlaufend über gemeinsame nationale Massnahmen und Beschlüsse.
Weitere Informationen

Ansprechpartner und weitere Auskünfte für die Berufsbildung:

  • Für Lehrbetriebe, ÜK-Zentren und Berufsfachschulen ist der Ansprechpartner nach wie vor das kantonale Berufsbildungsamt.
  • Für nationale Trägerschaften der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung ist das SBFI zuständig. Besondere Bedürfnisse können auch bei den nationalen Dachverbänden eingebracht werden.
  • Lernende wenden sich an ihren Lehrbetrieb, ihre Schule oder an ihr kantonales Berufsbildungsamt.

Höhere Berufsbildung

Covid-19-Verordnung besondere Lage  

Info Covid-19 – Höhere Berufsbildung (PDF, 315 kB, 03.12.2021)

Weiterbildung
Der Schweizerische Verband für Weiterbildung stellt FAQ und speziell auf Weiterbildungsanbieter zugeschnittene Informationen zur Verfügung. Anbieter von staatlich geförderter Weiterbildung (z.B. arbeitsmarktliche Massnahmen, Angebote im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen, Angebote im Auftrag eines kantonalen Bildungsamts etc.) wenden sich bei Fragen an die jeweilige Förderinstanz. Für Fragen in Bezug auf Projekte im Rahmen des Förderschwerpunkts «Einfach besser!... am Arbeitsplatz» wenden Sie sich an: weiterbildung@sbfi.admin.ch

FAQ - Auswirkungen von Covid-19 auf die Leistungsvereinbarungen gemäss Artikel 16 WeBiG (PDF, 80 kB, 03.12.2021)

Beachten Sie zudem die Massnahmen der einzelnen Kantone, die eine zusätzliche Verschärfung darstellen können.

 

 

Coronavirus: Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie Coronavirus: Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
Produktions-Software SchreinerWebagentur SurseeBüromöbel ZürichAgentur für KI-OptimierungProjekt-Software SchreinerBrandingCreanetERP & CAD Software für Unternehmen & SchreinerEnergiemanagement PhotovoltaikanlageWebdesign LuzernPermanent Make Up - Augen Photovoltaikanlage, SolartechnikHofstetter PlattenbelägeMetallbau, Balkonverglasung, SitzplatzverglasungLeuchten und LeuchtsystemePlafondnova - Deckensysteme WandsystemeAG Mantel verkaufen